Ich habe meine Kanzlei geschlossen, da ich mich im Ruhestand befinde. Im Hinblick auf Mandate aus dem Camping- und Wochenendplatzbereich weise ich darauf hin, dass derartige Mandate u.A. auch vom Kollegen Florian Steiner aus der Kanzlei Hampel & Steiner in Bielefeld bearbeitet werden. Ich danke Ihnen ganz herzlich für das Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit. Mit besten Grüßen, Peter Fischer-Riepe

Rechtliche Vertretung von Campingplatzbetreibern

„Herr Fischer-Riepe regelt die rechtlichen Belange unseres Campingplatzes.
Wir haben mit ihm den Richtigen gefunden und sind sehr zufrieden.”
Wolfgang Zingler,
Geschäftsführer der Familienfreizeitplatz Borlefzen GmbH

Campingplatzbetreiber

Die rechtliche Betreuung eines Campingplatzes stellt sich häufig schwierig und komplex dar. Die verschiedenen Interessen der beteiligten Personen, Mieter und Vermieter, ggf. auch Untermieter, müssen in einen für alle akzeptablen Ausgleich gebracht werden.

Wie kann ich Ihnen als Campingplatzbetreiber z. B. dabei behilflich sein?

Dreh- und Angelpunkt ist oft der Standplatz- bzw. Aufstellplatzmietvertrag, der die Beziehung von Camper und Campingplatzbetreiber grundlegend festlegt. Dabei gilt es, die Zielvorgaben und Wünsche des Campingplatzbetreibers in verständige Klauseln zu fassen, die zum einen eine möglichst punktgenaue und umfassende Regelung beinhalten, zum anderen aber auch im Streitfall einer gerichtlichen Kontrolle Stand halten. In der Praxis begegnen mir allzu häufig Vertragsklauseln, die von einem juristischen Laien formuliert wurden und aus rechtlichen Gründen unwirksam sind oder bestimmte Aspekte nur lückenhaft behandeln. Kommt es dann zum Streit, lassen sich diese Mängel nur selten oder oft auch gar nicht beheben, was erhebliche Nachteile mit sich bringt bzw. bringen kann.

Ein Rechtsstreit kann immer nur so gut ausgehen, wie der Vertrag gestaltet ist, der ihm zu Grunde liegt!

Es ist also unbedingt zu empfehlen, durch eine geschickte „Vertragsgestaltung“ ansonsten zu erwartender Streitigkeiten schon im Vorfeld zu begegnen. Hierbei kann ich Ihnen als Campingplatzbetreiber ganz konkret behilflich sein.

Der Themenkomplex „Vertragsgestaltung“ betrifft häufig aber auch die Erstellung oder Überprüfung von Pacht-, Kauf- und Erbbaurechtsverträgen über ganze Campingplätze. Es handelt sich zumeist um langfristige Verträge, die für die betroffenen Vertragsparteien bei fehlerhafter Vertragsgestaltung ein ganz erhebliches Risikopotenzial in sich bergen, das im „worst case“ bis hin zur Existenzgefährdung gehen kann. Ein ausgereifter Vertrag hingegen bildet eine tragfähige Basis, die jeweiligen sich aus dem Vertrag ergebenen Rechte auch durchsetzen zu können.

Tätigkeitsbeschreibung

Meine Tätigkeit bezieht sich demnach häufig auf folgende Leistungen.
  • Erstellung oder Überprüfung von den Campingplatz betreffenden Miet-/Pacht-/Kauf- und Erbbaurechtsverträgen,
  • Durchsetzung von Räumungs- und Herausgabeansprüchen,
  • Durchsetzung von Geld- und sonstigen Forderungen und
  • Vertretung und Beratung des Campingplatzbetreibers (u. a. in den Bereichen des Grundstücks-, Planfeststellungs-, Enteignungs- bzw. Entschädigungs-, Bau- bzw. Bauplanungs- sowie des Erb- oder Arbeitsrechtes).

Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch darüber hinaus in anderen rechtlichen Angelegenheiten gerne zur Verfügung!