Ich habe meine Kanzlei geschlossen, da ich mich im Ruhestand befinde. Im Hinblick auf Mandate aus dem Camping- und Wochenendplatzbereich weise ich darauf hin, dass derartige Mandate u.A. auch vom Kollegen Florian Steiner aus der Kanzlei Hampel & Steiner in Bielefeld bearbeitet werden. Ich danke Ihnen ganz herzlich für das Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit. Mit besten Grüßen, Peter Fischer-Riepe

Kanzlei

Meine Kanzlei entstand im Jahr 1990 im Rahmen einer Bürogemeinschaft mit dem Rechtsbeistands- und Sachverständigenbüro des Herrn Dipl.-Ing. Horst Fischer-Riepe, zeitweise ehrenamtlicher Richter am Bundesgerichtshof (verst. 2012) und meinem Anwaltsbüro.

Neben immer anstehenden allgemeinen, üblichen anwaltlichen Tätigkeiten verlagerte sich der Schwerpunkt Mitte der 90-iger Jahre immer mehr auf das Grundstücksrecht, hier insbesondere auf die Veräußerung von landwirtschaftlichen und gewerblichen Flächen sowie den Bereich des Planfeststellungs-, Enteignungs- und Entschädigungsrechts. Meine Tätigkeit bestand und besteht in der Beratung und Vertretung meiner Mandanten im außergerichtlichen sowie gerichtlichen Bereich einerseits und der Vertragsgestaltung andererseits.

Seit 1998 bin ich zudem schwerpunktmäßig im Bereich des Camping- und Wochenendplatzrechts tätig. Meine Tätigkeit setzt sich zusammen aus der anwaltlichen Vertretung von Mandanten im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich einerseits und der Vertragsgestaltung andererseits. Zu meinen Mandanten aus der Camping- und Tourismusbranche gehören im Wesentlichen Campingplatzbetreiber, aber auch Kommunen sowie Camping-Landesverbände; darunter auch der größte Landesverband Deutschlands, der FFC - Fachverband der Freizeit- und Campingunternehmer in NRW e.V.

Mit meiner langjährigen Berufserfahrung garantiere ich individuelle Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Im Fokus meiner Tätigkeit stehen die persönlichen Bedürfnisse, Interessen und Probleme des Mandanten. Mein Ziel ist es, jeden Mandanten zu seiner vollsten Zufriedenheit zu betreuen.

Ich würde mich freuen, auch Sie in künftigen Rechtsangelegenheiten beraten zu dürfen. Bei Fragen können Sie mich jederzeit kontaktieren.